Zweite Vorbereitungssitzung am Dienstag, 7. März 1911 in Brüssel
Zweite Vorbereitungssitzung 1911 in Brüssel, 1. Seite des Sitzungsprotokolls
Herzog von Lesparre (FR), allererster FCI-Präsident
Bei der ersten Vorbereitungssitzung in Den Haag wird die Abhaltung einer zweiten
Vorbereitungssitzung beschlossen, die am 17. und 18. Februar in Köln stattfinden
sollte. Aus heute unbekannten Gründen findet die zweite Sitzung am Dienstag, dem
7. März 1911 in Brüssel statt, in den Geschäftsräumen der Société Royale Saint-Hubert
an der Anschrift 36, Rue de Joncker. Die Sitzung wird um 10:30 Uhr morgens eröffnet.
Wie in Den Haag vereinbart, geht es bei dieser zweiten Vorbereitungssitzung hauptsächlich
um die Antworten, die die drei Vorbereitungsausschüsse zu den verschiedenen Problemstellungen
erarbeitet haben. Die von der Société Centrale pour l’Amélioration des Races de Chiens
en France ausgearbeiteten Antworten werden von Baron Jaubert vorgestellt.
Die Antworten der Société Royale Saint-Hubert werden von Louis Nieuwenhuijsen
vorgestellt, der von einer „Ligue internationale des Sociétés cynophiles“
(L.I.S.C.) spricht, während die Anliegen der Generalversammlung der Société Royale
Saint-Hubert von Simon Goffin erläutert werden. Der niederländische Bericht
wird von Baron F.W. van Tuyll van Serooskerken und Dr. A.J.J. Kloppert vorgestellt.
Bei dieser zweiten Vorbereitungssitzung ist die Schweiz nicht mehr anwesend, sie
wurde durch Österreich abgelöst. Folgende Länder nehmen daran teil:
- Deutschland, vertreten durch Freiherrn von Plato und A. Freericks (Delegierten-Kommission)
sowie von Georg Obreen (Kartell der Stammbuchführenden Spezialclubs);
- Österreich, vertreten durch Prinz Ypsilanti (Österreichischer Kynologenverband);
- Belgien, vertreten durch G. de Buck, L. Nieuwenhuys, G. van Muylem und S.
Goffin (Société Royale Saint-Hubert);
- Frankreich, vertreten durch den Herzog von Lesparre, Graf Clary und Baron
Jaubert (Société Centrale pour l’Amélioration des Races de Chiens en France);
- Niederlande, vertreten durch Baron F.W. van Tuyll van Serooskerken und Dr.
A.J.J. Kloppert.
Die Sitzung wird von Herzog von Lesparre eröffnet. Er schlägt vor, den Vorsitz einem
der Mitglieder des belgischen Komitees, G. de Buck, Generalsekretär der Société Royale
Saint-Hubert anzuvertrauen. Letzerer nimmt den Vorsitz an. Wie in Den Haag
wird das Protokoll von Dr. Kloppert geführt.
Zu Beginn der Sitzung wird der Österreichische Kynologenverband als Nationalverband,
der Österreich vertritt, anerkannt.
Es wird einstimmig beschlossen, dass jedes Land nur durch einen Dachverband vertreten
sein soll, wobei für Deutschland eine Ausnahme gemacht wird, wo das Kartell
und die Delegierten-Kommission gemeinsam anerkannt werden.
Was verschiedene bisher noch nicht vertretene Länder anbelangt, wie England, Russland,
Italien, Schweden, Norwegen, die Schweiz, usw., gibt Dr. Kloppert an, dass viele
davon - diejenigen, bei denen das Vorhandensein eines Dachverbands vorausgesetzt
wurde - eingeladen wurden, jedoch nicht geantwortet haben. Die Zusammenarbeit mit
England wird aufgrund dessen Quarantänebestimmungen als unmöglich betrachtet.
Der nächste Tagesordnungspunkt besteht im Aufsetzen der Statuten der „Fédération
Cynologique Européenne“. Diese sollten dann bei der Pariser Tagung ratifiziert
werden.
Es entsteht eine Debatte über die Namensgebung des Verbands, wobei manche Teilnehmer
den Namen „Fédération Cynologique Continentale“ bevorzugen, und andere eher
zu „Fédération Cynologique Internationale“ neigen. Letztendlich wird die
Beibehaltung des Namens „Fédération Cynologique Européenne“ beschlossen.
Nach einer langen Diskussion unter den Teilnehmern werden die von den Niederlanden
vorgelegten und von Frankreich ergänzten Statuten aufgesetzt und einstimmig genehmigt,
um bei der künftigen Gründungstagung in Paris verabschiedet zu werden.
Nach der Mittagspause wird die Sitzung fortgesetzt, indem die wichtigsten Problemstellungen
angegangen werden, die noch zu lösen sind. Dazu gehören die Definition des Begriffs
„international“ und die Bedingungen, unter denen dieser Begriff auf Hundeausstellungen
anzuwenden ist, sowie der Entwurf eines Reglements für die europäische Meisterschaft.
Nach Meinung von Dr. Kloppert sollten Ausstellungen, die der ganzen Welt offenstehen,
berechtigterweise als „international“ bezeichnet werden. Doch hier endet die Diskussion,
wobei nur der Beschluss gefasst wird, dass Ausstellungen, bei denen ein europäischer
Meistertitel vergeben werden kann, als „von der FCE genehmigte internationale Europäische
Meisterschaftsausstellung oder -wettbewerb“ bezeichnet werden soll. Jeder Dachverband
ist dazu berechtigt, zwei Europäische Meisterschaftsausstellungen pro Jahr abzuhalten,
wobei eine vom Dachverband selbst organisiert wird, und die andere an einen seiner
Mitgliedsvereine vergeben wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch den FCE-Vorstand.
Die Jagdhundemeisterschaft ist Gegenstand einer langwierigen Diskussion, ohne dass
diesbezüglich ein Beschluss gefasst wird, da die Zeit gekommen ist, um den Dokumentationsraum
zu besichtigen. Darum muss die Diskussion auf einen späteren Termin verschoben werden.
Dann endet die Sitzung.